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email [2019/04/06 23:31] – [Verschlüsselung und digitale Signatur] Martin Neldneremail [2019/06/30 23:06] Martin Neldner
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 Im Rahmen des [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 Buchstabe f [[DSGVO]] sichert also die Verschlüsselung das [[Gewährleistungsziel]] der [[Vertraulichkeit]] und die digitale Signatur das Gewährleistungsziel der [[Integrität]]. Im Rahmen des [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/5.html|Art. 5]] Abs. 1 Buchstabe f [[DSGVO]] sichert also die Verschlüsselung das [[Gewährleistungsziel]] der [[Vertraulichkeit]] und die digitale Signatur das Gewährleistungsziel der [[Integrität]].
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 +===== Maßnahmen bei Nichterreichbarkeit =====
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 +Bei personenbezogenen Emailadressen ist es fast immer problematisch, wie mit der Situation umzugehen ist, dass die betreffende Person nicht erreichbar ist. "Lösungen" sind in den meisten Fällen nur Näherungen.((Siehe beispielsweise [[https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/e_mail_weiterleitung_bei_laengerer_abwesenheit_oder_ausscheiden_aus_dem_betrieb-15413|Freie Hansestadt Bremen Die Landesbeauftragte für Datenschutz: E-Mail-Weiterleitung bei längerer Abwesenheit oder Ausscheiden aus dem Betrieb]].)) Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob Standardmaßnahmen angemessen sind.
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 +Bei **vorübergehender Abwesenheit** ist die Schaltung einer Abwesenheitsnachricht
  
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