Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
einwilligung [2022/05/20 14:34] – [Einwilligung] Admineinwilligung [2023/01/16 14:19] (aktuell) – [Einwilligung] Admin
Zeile 13: Zeile 13:
 In der Praxis - vor allem öffentlicher Stellen - sollte die Einwilligung nur dann genutzt werden, wenn anders eine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nicht erreicht werden kann. Die bisweilen mühevolle Suche nach Normen, die eine [[Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung]] oder [[Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]] ermöglichen, sollte immer Vorrang haben. In der Praxis - vor allem öffentlicher Stellen - sollte die Einwilligung nur dann genutzt werden, wenn anders eine Rechtmäßigkeit der Verarbeitung nicht erreicht werden kann. Die bisweilen mühevolle Suche nach Normen, die eine [[Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung]] oder [[Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe]] ermöglichen, sollte immer Vorrang haben.
  
-Ein **Form** ist für die Einwilligung **nicht** vorgeschrieben. Die Einwilligung muss also **nicht schriftlich** sein sondern kann auch **mündlich oder elektronisch** erfolgen((Vgl. [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fkomm%2fBeckOKDatenS_28%2fEWG_DSGVO%2fcont%2fBECKOKDATENS%2eEWG_DSGVO%2eA7%2eglD%2eglVI%2egl1%2ehtm|BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 80, 80.1]].)) nach überwiegender Auffassung wohl auch durch konkludentes (schlüssiges) Handeln.((Vgl.[[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FBeckOKDatenS_28%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FBECKOKDATENS.EWG_DSGVO.A7.glD.glVI.gl2.htm | BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 81-82]].)) Stillschweigen soll dagegen nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 32 DSGVO nicht ausreichen für eine Einwilligung. Auch eine mutmaßliche Einwilligung genügt nicht.((Vgl. [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FBeckOKDatenS_28%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FBECKOKDATENS.EWG_DSGVO.A7.glD.glVI.gl4.htm|BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 84 ]].))+Eine **Form** ist für die Einwilligung **nicht** vorgeschrieben. Die Einwilligung muss also **nicht schriftlich** sein sondern kann auch **mündlich oder elektronisch** erfolgen((Vgl. [[https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fkomm%2fBeckOKDatenS_28%2fEWG_DSGVO%2fcont%2fBECKOKDATENS%2eEWG_DSGVO%2eA7%2eglD%2eglVI%2egl1%2ehtm|BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 80, 80.1]].)) nach überwiegender Auffassung wohl auch durch konkludentes (schlüssiges) Handeln.((Vgl.[[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FBeckOKDatenS_28%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FBECKOKDATENS.EWG_DSGVO.A7.glD.glVI.gl2.htm | BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 81-82]].)) Stillschweigen soll dagegen nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] 32 DSGVO nicht ausreichen für eine Einwilligung. Auch eine mutmaßliche Einwilligung genügt nicht.((Vgl. [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FBeckOKDatenS_28%2FEWG_DSGVO%2Fcont%2FBECKOKDATENS.EWG_DSGVO.A7.glD.glVI.gl4.htm|BeckOK DatenschutzR/Stemmer, 28. Ed. 1.5.2018, DS-GVO Art. 7 Rn. 84 ]].))
  
 Bei den zulässigen Formen der Einwilligung ist aber immer zu beachten, dass der Verarbeiter für die Erteilung der Einwilligung darlegungs- und beweisbelastet ist. Das bedeutet, dass - erst recht für zeitlich langdauernde Verarbeitungen - eine mündliche Einwilligung in der Praxis problematisch ist. Allerdings ist auch die schriftliche Einwilligung im engeren Sinne (also auf Papier) nicht unproblematisch durch die erforderliche Verwaltung des Papiers allein schon durch das schiere Volumen: 5000 Einwilligungen auf jeweils einem Blatt Papier abgeheftet in Ordnern benötigen etwa 1 Regalmeter im Archiv. Bei elektronischen Einwilligungen stellt sich das Problem der langfristigen Verfügbarkeit. Bei den zulässigen Formen der Einwilligung ist aber immer zu beachten, dass der Verarbeiter für die Erteilung der Einwilligung darlegungs- und beweisbelastet ist. Das bedeutet, dass - erst recht für zeitlich langdauernde Verarbeitungen - eine mündliche Einwilligung in der Praxis problematisch ist. Allerdings ist auch die schriftliche Einwilligung im engeren Sinne (also auf Papier) nicht unproblematisch durch die erforderliche Verwaltung des Papiers allein schon durch das schiere Volumen: 5000 Einwilligungen auf jeweils einem Blatt Papier abgeheftet in Ordnern benötigen etwa 1 Regalmeter im Archiv. Bei elektronischen Einwilligungen stellt sich das Problem der langfristigen Verfügbarkeit.
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Einwilligung (erstellt für aktuelle Seite)