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Vergleich der Inhalte von Auskunftsrecht Informationspflicht VVT

Auf dieser Seite erfolgt ein Vergleich der Inhalte von Auskunftsrecht, Informationpflicht und VVT. Für das Auskunftsrecht beziehen sich die Angaben auf Art. 15 Abs. 1 DSGVO, für die Informationspflicht auf Art. 13 Abs. 1 DSGVO und für die VVT auf |Art. 30 Abs. 1 S. 2 DSGVO.

Auskunftsrecht Informationspflicht VVT Anmerkung
Verantwortlicher (indirekt ja - erteilt die Auskunft) a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
Verarbeitungszweck a) die Verarbeitungszwecke;


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