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<font inherit/inherit;;#006666;;inherit>Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.</font>

Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau

Für die Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau gelten grundsätzlich die Ausführungen im Hauptartikel Aufbewahrungsfrist. Die TU Ilmenau stellt jedoch eine Datenbank zur Verfügung, um die bisweiligen mühselige Suche nach Aufbewahrungsfristen zu vereinfachen. Die Datenbank steht hier zur Verfügung: http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/ und kann ohne Anmeldung genutzt werden. Die Hinweise zur Nutzung der Datenbank finden sich hier: http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/hinweise.

Eine abgelaufene Aufbewahrungsfrist bedeutet in aller Regel nicht, dass personenbezogene Daten eigenmächtig gelöscht werden sollten. Vielmehr ist die Archivordnung zu beachten.

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