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|     - Wird eine [[:Verarbeitung]] ausschließlich in der Europäischen Union oder einem [[:Drittland]] mit Angemessenheitsbeschluss nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/45.html|Artikel 45]] [[DSGVO]] zugesichert? |     - Wird eine [[:Verarbeitung]] ausschließlich in der Europäischen Union oder einem [[:Drittland]] mit Angemessenheitsbeschluss nach [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/45.html|Artikel 45]] [[DSGVO]] zugesichert? | 
|   - Accounts |   - Accounts | 
|     - Für welche Personen bzw. Tätigkeiten sind personenbezogene Accounts notwendig (Administration, Lehre, Nutzung)?  |     - Für welche Personen bzw. Tätigkeiten sind personenbezogene Accounts notwendig (Administration, Lehre, Nutzung)? (Ein möglichst kleiner Kreis an Personen mit personenbezogenen Accounts ist aus Datenschutzsicht grundsätzlich sinnvoll; vor allem wenn solche für die Verarbeitung nicht [[:Erforderlichkeit|erforderlich]] sind.)  | 
|     - Wie werden notwendige Accounts administriert? (Übermittlung aller potentiellen Nutzer an den Anbieter ist problematisch. Nutzung des [[:Identity Management]] und [[:Shibboleth]] ist grundsätzlich sinnvoll und erleichtert [[:Einwilligung|Einwilligungen]]). |     - Wie werden notwendige Accounts administriert? (Übermittlung aller potentiellen Nutzer an den Anbieter ist problematisch. Nutzung des [[:Identity Management]] und [[:Shibboleth]] ist grundsätzlich sinnvoll und erleichtert [[:Einwilligung|Einwilligungen]].) | 
|   - Anwendung des Tools |   - Anwendung des Tools | 
|     - Ist die Nutzung durch die [[betroffene Person|betroffenen Personen]] verbindlich oder beruht sie auf tatsächlicher [[:Freiwilligkeit]]? (Freiwilligkeit ist eine notwendige Voraussetzung für eine [[:Verarbeitung]] auf Basis einer [[:Einwilligung]], was z.B. bei einer Verarbeitung in einem [[:Drittland]] wie den USA Lösungen vereinfacht oder überhaupt erst ermöglicht. Bei Verarbeitungen, die für die betroffene Person verbindlich sind, ist die Sicherstellung der [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] bei Drittlandübermittlungen bedeutend schwieriger. Auch bei Verarbeitungen ohne Einwilligung kann es für Güterabwägungen hilfreich sein, wenn kein Zwang zu einer Verarbeitung vorliegt.) |     - Ist die Nutzung durch die [[betroffene Person|betroffenen Personen]] verbindlich oder beruht sie auf tatsächlicher [[:Freiwilligkeit]]? (Freiwilligkeit ist eine notwendige Voraussetzung für eine [[:Verarbeitung]] auf Basis einer [[:Einwilligung]], was z.B. bei einer Verarbeitung in einem [[:Drittland]] wie den USA Lösungen vereinfacht oder überhaupt erst ermöglicht. Bei Verarbeitungen, die für die betroffene Person verbindlich sind, ist die Sicherstellung der [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] bei Drittlandübermittlungen bedeutend schwieriger. Auch bei Verarbeitungen ohne Einwilligung kann es für Güterabwägungen hilfreich sein, wenn kein Zwang zu einer Verarbeitung vorliegt.) | 
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