Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Dienstvereinbarung

Eine Dienstvereinbarung ist bei öffentlichen Arbeitgebern eine Vereinbarung zwischen (der Leitung) der Dienststelle und dem Personalrat. Das Gegenstück in der Privatwirtschaft ist die Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Dienstvereinbarungen (wie Betriebsvereinbarungen) fallen (neben Tarifverträgen) als „Kollektivvereinbarungen“ in den Anwendungsbereich des Art. 88 Abs. 1 DSGVO.1) Sie sind damit taugliche Rechtsgrundlagen, die für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung eine Konkretisierung des Art. 6 Abs. 1 DSGVO bewirken kann.

Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Dienstvereinbarung (erstellt für aktuelle Seite)