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**Datenschutzkonzept** beschreibt die konkrete Umsetzung der rechtlichen Datenschutzanforderungen in einem Dokument. Die Datenschutzanforderungen werdem im Regelfall auf Gesetzen (im materiellen Sinn) beruhen, also typischerweise der [[DSGVO]] und ergänzend dem [[ThuerDSG]] und dem [[BDSG]]. Es kommen aber durchaus aus Spezialvorschriften in Betracht wie § 11 [[ThürHG]] oder die [[Thüringer Hochschul-Datenschutzverordnung]] (ThürHDatVO). | **Datenschutzkonzept** beschreibt die konkrete Umsetzung der rechtlichen Datenschutzanforderungen in einem Dokument. Die Datenschutzanforderungen werdem im Regelfall auf Gesetzen (im materiellen Sinn) beruhen, also typischerweise der [[DSGVO]] und ergänzend dem [[ThuerDSG]] und dem [[BDSG]]. Es kommen aber durchaus aus Spezialvorschriften in Betracht wie § 11 [[ThürHG]] oder die [[Thüringer Hochschul-Datenschutzverordnung]] (ThürHDatVO). | ||
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Durch die fehlende Erwähnung in der DSGVO kann ein Datenschutzkonzept auch andere Bezeichnungen haben oder Bestandteil anderer Dokumente, z.B. dem Sicherheitskonzept, | Durch die fehlende Erwähnung in der DSGVO kann ein Datenschutzkonzept auch andere Bezeichnungen haben oder Bestandteil anderer Dokumente, z.B. dem Sicherheitskonzept, |