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datenschutzerklaerung [2019/06/14 11:32] – [Datenschutzerklärung] Admindatenschutzerklaerung [2019/12/03 14:24] – [Datenschutzerklärung] Admin
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 Es ist Angelegenheit des Verantwortlichen, **wie** er die **Möglichkeit** der Kenntnisnahme durch die betroffene Person nachweist. Soweit es keine ausdrückliche Erklärung (schriftlich, elektronisch ggf. auch mündlich) der betroffenen Person gibt, werden auch Aktenvermerke oder (technische) Dokumentationen der Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreichen. Es ist Angelegenheit des Verantwortlichen, **wie** er die **Möglichkeit** der Kenntnisnahme durch die betroffene Person nachweist. Soweit es keine ausdrückliche Erklärung (schriftlich, elektronisch ggf. auch mündlich) der betroffenen Person gibt, werden auch Aktenvermerke oder (technische) Dokumentationen der Möglichkeit der Kenntnisnahme ausreichen.
  
-Ein Beispiel für eine Datenschutzerklärung findet sich unter [[Datenschutzerklärung-Beispiel]].+Ein Beispiel für eine Datenschutzerklärung findet sich unter [[Datenschutzerklärung-Beispiel]]; spezifisch für Filmaufnahmen von Lehrveranstaltungen [[https://cloud.tu-ilmenau.de/s/98ZZJprnoRiFYD4|Datenschutzerklärung Lehrveranstaltung]]. 
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 +Die Sprache muss sich am Empfängerhorizont orientieren. Wenn eine Datenschutzerklärung also grundsätzlich für deutschsprachige [[betroffene Person|betroffene Personen]] bestimmt ist, so ist sie in deutsch abzufassen.((Vgl. [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-qual-der-wahl-welche-sprache-fuer-die-datenschutzerklaerung/|datenschutzbeauftragter-info.de: Die Qual der Wahl: Welche Sprache für die Datenschutzerklärung?]].)) Soweit es relevante anderssprachige Adressatengruppen (nicht nur Einzelpersonen und Sonderfälle) gibt, sollten Übersetzungen angeboten werden. Dabei sollte die originale Datenschutzerklärung professionell in die jeweiligen Fremdsprachen übersetzt werden. Vom Original unabhängige andersprachige Versionen (erst recht "ergoogelte" Datenschutzerklärungen) führen zu unnötigen Risiken und sollten unterbleiben.
  
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