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====== Datenschutzerklärung ====== | ====== Datenschutzerklärung ====== |
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Die **Datenschutzerklärung** ist ein Dokument, in dem der [[:verantwortliche|Verantwortliche]] die [[:betroffene_person|betroffene Person]] über die [[:verarbeitung|Verarbeitung]] und die [[:betroffenenrechte|Betroffenenrechte]] nach Maßgabe der Artikel [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html|12]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Artikel 13]] [[:dsgvo|DSGVO]] [[:informationspflicht|informiert]]. | Die **Datenschutzerklärung** ist ein Dokument, in dem der [[:verantwortlicher|Verantwortliche]] die [[:betroffene_person|betroffene Person]] über die [[:verarbeitung|Verarbeitung]] und die [[:betroffenenrechte|Betroffenenrechte]] nach Maßgabe der Artikel [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html|12]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Artikel 13]] [[:dsgvo|DSGVO]] [[:informationspflicht|informiert]]. |
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Nach dem Wortlaut der Artikel [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html|12]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Artikel 13]] DSGVO ("teilt[…]mit") ist ein einseitiges Handeln des Verantwortlichen vorgesehen. Eine Pflicht der betroffenen Person zur Kenntnisnahme oder zur Bestätigung der Kenntnisnahme lässt sich der DSGVO nicht entnehmen. Dementsprechend haben die deutschen Landesdatenschutzbeauftragten auch beschlossen, dass zumindest Ärzte eine Behandlung nicht von einer Unterzeichnung der Datenschutzerklärung abhängig machen können.(([[https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/881037|Entschließungen und Beschlüsse zwischen der 95. und 96. Konferenz Beschluss: Ablehnung der Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte bei Weigerung der Patientin oder des Patienten, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen]])) | Nach dem Wortlaut der Artikel [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/12.html|12]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Artikel 13]] DSGVO ("teilt[…]mit") ist ein einseitiges Handeln des Verantwortlichen vorgesehen. Eine Pflicht der betroffenen Person zur Kenntnisnahme oder zur Bestätigung der Kenntnisnahme lässt sich der DSGVO nicht entnehmen. Dementsprechend haben die deutschen Landesdatenschutzbeauftragten auch beschlossen, dass zumindest Ärzte eine Behandlung nicht von einer Unterzeichnung der Datenschutzerklärung abhängig machen können.(([[https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/881037|Entschließungen und Beschlüsse zwischen der 95. und 96. Konferenz Beschluss: Ablehnung der Behandlung durch Ärztinnen und Ärzte bei Weigerung der Patientin oder des Patienten, die Kenntnisnahme der Informationen nach Art. 13 DSGVO durch Unterschrift zu bestätigen]])) |