Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
datenschutz_in_der_forschung [2019/03/08 11:05] – [Praktisches Handelns] Martin Neldner | datenschutz_in_der_forschung [2023/01/16 14:47] (aktuell) – [Sonderthemen] Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | <WRAP center round alert 60%> <font inherit/ | ||
- | |||
====== Datenschutz in der Forschung ====== | ====== Datenschutz in der Forschung ====== | ||
Zeile 13: | Zeile 11: | ||
===== Adressatenkreis ===== | ===== Adressatenkreis ===== | ||
- | Entsprechend der Weite des Forschungsbegriffs ist auch der Adressatenkreis für Datenschutz in der Forschung groß: Im Hochschulkontext geht es nicht nur um Professorinnen und Professoren und deren in der Forschung tätige wissenschaftliche Mitarbeiter sondern auch um technische Mitarbeiter sowie nicht zu unterschätzen um Forschung von Studierenden. | + | Entsprechend der Weite des Forschungsbegriffs ist auch der Adressatenkreis für Datenschutz in der Forschung groß: Im Hochschulkontext geht es nicht nur um Professorinnen und Professoren und deren in der Forschung tätige wissenschaftliche Mitarbeiter sondern auch um technische Mitarbeiter sowie - nicht zu unterschätzen |
===== Verantwortliche ===== | ===== Verantwortliche ===== | ||
- | Ein Folgeproblem des Adressatenkreises ist die Frage nach dem [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] der Datenverarbeitung. Hier kommt zunächst die Einrichtung in Betracht, üblicherweise die Hochschule als Körperschaft öffentlichen Rechts. Es kann aber auch die forschende Person selbst sein. Schließlich kommt noch eine Kombination aus beiden in Frage, beispielsweise als [[Gemeinsam Verantwortliche]].((Golla in Specht/ | + | Ein Folgeproblem des Adressatenkreises ist die Frage nach dem [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] der Datenverarbeitung. Hier kommt zunächst die Einrichtung in Betracht, üblicherweise die Hochschule als Körperschaft öffentlichen Rechts. Es kann aber auch die forschende Person selbst sein. Schließlich kommt noch eine Kombination aus beiden in Frage, beispielsweise als [[Gemeinsam Verantwortliche]].((Golla in Specht/ |
- | Wenn mehrere Stellen und Personen kooperieren, | + | Wenn mehrere Stellen und Personen kooperieren, |
- | ===== Praktisches | + | Um die vorstehenden Erwägungen anhand von Fallgruppen zu konkretisieren, |
+ | |||
+ | - Beteiligt sind ausschließlich Beschäftigte im weiteren Sinne(inklusive Hochschullehrer) einer Hochschule --> Hochschule ist Verantwortlicher ((Anmerkung: | ||
+ | - Zusätzlich zu 1. sind auch Studierende beteiligt, die jedoch unter Aufsicht und Anleitung durch Beschäftigte tätig werden --> Hochschule ist Verantwortlicher | ||
+ | - Beteiligt sind Studierende und Gegenstand und Mittel/ | ||
+ | - Beteiligt sind Studierende aber Gegenstand und Mittel/ | ||
+ | - Beteiligt sind Beschäftigte im weiteren Sinne mehrerer Hochschulen --> Hochschulen sind [[gemeinsam Verantwortlicher|gemeinsam Verantwortliche]] | ||
+ | |||
+ | ===== Praktisches | ||
Da maßgebliche Fragen noch offen sind, müssen praktische Handlungsempfehlungen notwendigerweise fragmentarisch sein: | Da maßgebliche Fragen noch offen sind, müssen praktische Handlungsempfehlungen notwendigerweise fragmentarisch sein: | ||
- | Wichtig ist zunächst, die Weite des Begriffs der [[: | + | Wichtig ist zunächst, die Weite des Begriffs der [[: |
- | Weiterhin muss konsequent und korrekt zwischen [[: | + | Weiterhin muss konsequent und korrekt zwischen [[: |
Wenn mit personenbezogenen Daten umgegangen werden soll, sollte es **vor** der Erhebung der Daten Überlegungen geben: | Wenn mit personenbezogenen Daten umgegangen werden soll, sollte es **vor** der Erhebung der Daten Überlegungen geben: | ||
Zeile 37: | Zeile 43: | ||
- Welche [[: | - Welche [[: | ||
- | Das Ergebnis sollte in einem [[Datenschutzkonzept]] von angemessener Kürze dokumentiert und umgesetzt werden. | + | Das Ergebnis sollte in einem [[Datenschutzkonzept]] von angemessener Kürze dokumentiert und umgesetzt werden. Zumindest wenn umfangreiche oder sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, ohne dass sie sofort nach der Erhebung hinreichend [[Anonymität|anonymisiert]] werden, ist ein Eintrag im [[Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] erforderlich. Erst recht gilt das, wenn [[Besondere Kategorien personenbezogener Daten]] gemäß [[https:// |
Die betroffenen Personen müssen über die Erhebung der personenbezogenen Daten informiert werden. Es wird also eine [[Datenschutzerklärung]] benötigt. | Die betroffenen Personen müssen über die Erhebung der personenbezogenen Daten informiert werden. Es wird also eine [[Datenschutzerklärung]] benötigt. | ||
- | Die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] wird sich zumindest | + | Die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] wird sich bei Forschungseinrichtungen in Deutschland wird regelmäßig aus der [[: |
+ | |||
+ | Das bedeutet aber nicht, dass beispielsweise schon bei **jeder** Erhebung personenbezogener Daten mittels eines Fragebogens eine Einwilligung nötig wäre. Das tatsächliche Tun des Ausfüllens eines Fragebogens kann durchaus freiwillig sein, während die sich daraus ergebende Verarbeitung zur [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Aufbewahrung von Forschungsdaten ===== | ||
+ | |||
+ | Bei der Aufbewahrung der Forschungsdaten ist zunächst darauf hinzuweisen, | ||
+ | |||
+ | Bei personenbezogenen Daten einschließlich pseudonymer Daten besteht dagegen grundsätzlich eine Pflicht zu [[Löschen]], | ||
+ | |||
+ | Wenn die Inhaberschaft für die Forschungdaten bei einer Einrichtung mit einem Archiv liegt, sollte keine eigenmächtige Löschung der Daten vorgenommen werden. Vielmehr sollte mit Abschluss des Forschungsprojektes das Archiv gemäß den in der Organisation gültigen Regeln eingebunden werden, so dass eine ordnungsgemäße dauerhafte Speicherung oder Löschung durchgeführt werden kann, denn auch und gerade aus Archivrecht können sich Rechte oder gar Pflichten zur dauerhaften Speicherung von Forschungsdaten ergeben. | ||
+ | |||
+ | Schon die vorübergehende aber erst recht die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten in einem ungeordneten Kontext (willkürlich ausgewählte Verzeichnisse/ | ||
+ | |||
+ | ===== Sonderthemen ===== | ||
+ | |||
+ | * Landesrecht Thüringen: [[: | ||
+ | * [[: | ||
+ | * [[: | ||
+ | |||
+ | ===== Weblinks ===== | ||
+ | |||
+ | * [[https:// | ||
- | {{tag>Entwurf}} | + | {{tag>Artikel}} |