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Um die vorstehenden Erwägungen anhand von Fallgruppen zu konkretisieren, dürfte (mit aller Vorsicht) folgendes ausgehend von den handelnden natürlichen Personen sinnvoll sein: | Um die vorstehenden Erwägungen anhand von Fallgruppen zu konkretisieren, dürfte (mit aller Vorsicht) folgendes ausgehend von den handelnden natürlichen Personen sinnvoll sein: |
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- Beteiligt sind ausschließlich Beschäftigte im weiteren Sinne(inklusive Hochschullehrer) einer Hochschule --> Hochschule ist Verantwortlicher ((Anmerkung: Natürlich können sich insbesondere Hochschullehrer aber auch andere Beschäftigte auf die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5]] Abs. 3 GG berufen. Das muss und sollte aber kein Widerspruch zur Hochschule als [[Verantwortlicher]] sein: Verantwortlicher ist gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 7 DSGVO, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dass müssen für juristische Personen wie eine Hochschule notwendigerweise natürliche Personen tun, die dazu befugt sein müssen aber diese Befugnis dürfte bei dem genannten Personenkreis für ihre Forschungen unproblematisch vorliegen.)) | - Beteiligt sind ausschließlich Beschäftigte im weiteren Sinne(inklusive Hochschullehrer) einer Hochschule --> Hochschule ist Verantwortlicher ((Anmerkung: Natürlich können sich insbesondere Hochschullehrer aber auch andere Beschäftigte auf die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß [[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html|Art. 5]] Abs. 3 GG berufen. Das muss und sollte aber kein Widerspruch zur Hochschule als [[Verantwortlicher]] sein: Verantwortlicher ist gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/4.html|Art. 4]] Nr. 7 DSGVO, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheidet. Dass müssen für juristische Personen wie eine Hochschule notwendigerweise natürliche Personen tun, die dazu befugt sein müssen aber diese Befugnis dürfte bei dem genannten Personenkreis für ihre Forschungen unproblematisch vorliegen. - Zu einer anderen Auffassung, die die Forschenden persönlich als (Mit-)Verantwortliche sieht, siehe [[https://www.faz.net/aktuell/wissen/forschung-politik/wissenschaft-wer-schuetzt-die-forschungsdaten-16399822.html|FAZ vom 14.9.2019:Wer schützt die Forschungsdaten?]].)) |
- Zusätzlich zu 1. sind auch Studierende beteiligt, die jedoch unter Aufsicht und Anleitung durch Beschäftigte tätig werden --> Hochschule ist Verantwortlicher | - Zusätzlich zu 1. sind auch Studierende beteiligt, die jedoch unter Aufsicht und Anleitung durch Beschäftigte tätig werden --> Hochschule ist Verantwortlicher |
- Beteiligt sind Studierende und Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung sind durch Hochschule festgelegt und Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule erfolgt --> Hochschule ist Verantwortlicher | - Beteiligt sind Studierende und Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung sind durch Hochschule festgelegt und Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule erfolgt --> Hochschule ist Verantwortlicher |
- Beteiligt sind Studierende aber Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung der Forschung sind frei oder keine Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule --> Studierende sind Verantwortliche aber möglicherweise auch die Hochschule | - Beteiligt sind Studierende aber Gegenstand und Mittel/Methoden der Forschung der Forschung sind frei oder keine Betreuung durch Beschäftigte der Hochschule --> Studierende sind Verantwortliche aber möglicherweise daneben/zusätzlich auch die Hochschule ([[Gemeinsam Verantwortliche]]) |
- Beteiligt sind Beschäftigte im weiteren Sinne mehrerer Hochschulen --> Hochschulen sind [[gemeinsam Verantwortlicher|gemeinsam Verantwortliche]] | - Beteiligt sind Beschäftigte im weiteren Sinne mehrerer Hochschulen --> Hochschulen sind [[gemeinsam Verantwortlicher|gemeinsam Verantwortliche]] |
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