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datenschutz_in_der_forschung [2020/12/08 00:48] – [Praktisches Handeln] Admin | datenschutz_in_der_forschung [2020/12/08 00:54] – [Aufbewahrung von Forschungsdaten] Admin | ||
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Bei personenbezogenen Daten einschließlich pseudonymer Daten besteht dagegen grundsätzlich eine Pflicht zu [[Löschen]], | Bei personenbezogenen Daten einschließlich pseudonymer Daten besteht dagegen grundsätzlich eine Pflicht zu [[Löschen]], | ||
- | Wenn die Inhaberschaft für die Forschungdaten bei einer Einrichtung mit einem Archiv liegt, sollte keine eigenmächtige Löschung der Daten vorgenommen werden. Vielmehr sollte mit Abschluss des Forschungsprojektes das Archiv gemäß den in der Organisation gültigen Regeln eingebunden werden, so dass eine ordnungsgemäße dauerhafte Speicherung oder Löschung durchgeführt werden kann. | + | Wenn die Inhaberschaft für die Forschungdaten bei einer Einrichtung mit einem Archiv liegt, sollte keine eigenmächtige Löschung der Daten vorgenommen werden. Vielmehr sollte mit Abschluss des Forschungsprojektes das Archiv gemäß den in der Organisation gültigen Regeln eingebunden werden, so dass eine ordnungsgemäße dauerhafte Speicherung oder Löschung durchgeführt werden kann, denn auch und gerade aus Archivrecht können sich Rechte oder gar Pflichten zur dauerhaften Speicherung von Forschungsdaten ergeben. |
Schon die vorübergehende aber erst recht die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten in einem ungeordneten Kontext (willkürlich ausgewählte Verzeichnisse/ | Schon die vorübergehende aber erst recht die dauerhafte Speicherung von personenbezogenen Daten in einem ungeordneten Kontext (willkürlich ausgewählte Verzeichnisse/ | ||
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