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Der europäische Gesetzgeber gibt also (wie auch schon früher das [[BDSG]]) einen klaren Anreiz, dass Arbeitgeber Datenschutzthemen nicht einseitig per Weisung regeln sondern gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern. | Der europäische Gesetzgeber gibt also (wie auch schon früher das [[BDSG]]) einen klaren Anreiz, dass Arbeitgeber Datenschutzthemen nicht einseitig per Weisung regeln sondern gemeinsam mit Arbeitnehmervertretern. | ||
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+ | ==== Überwachung durch technische Einrichtungen ==== | ||
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+ | Die [[Überwachung durch technische Einrichtungen]] ist ein klassisches Gebiet der betrieblichen Mitbestimmung. Anders als der Wortlaut des [[https:// | ||
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+ | Dementsprechend weit zieht die Rechtsprechung den Kreis der mitbestimmungspflichtigen IT-Systeme.((Für MS-Excel zur Erfassung von Arbeitszeiten siehe [[https:// | ||
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