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auskunftsrecht [2019/05/18 23:45] – angelegt Adminauskunftsrecht [2019/05/19 00:24] (aktuell) – [Auskunftsrecht] Admin
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- ====== Auskunftsrecht ======+====== Auskunftsrecht ======
  
 Das **Auskunftsrecht** gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15]] [[DSGVO]] ist ein [[Betroffenenrechte|Betroffenenrecht]], das den [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] verpflichtet auf Verlangen einer Person bestimmte Auskünfte zu erteilen. Dazu gehört zunächst, ob überhaupt [[personenbezogene Daten]] der Person [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden. Insofern ist im Falle einer Negativauskunft die anfragende Person strengenommen keine [[betroffene Person]]. Dennoch ist auch in einem solchen Fall die (Negativ-)Auskunft zu erteilen. Das **Auskunftsrecht** gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15]] [[DSGVO]] ist ein [[Betroffenenrechte|Betroffenenrecht]], das den [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] verpflichtet auf Verlangen einer Person bestimmte Auskünfte zu erteilen. Dazu gehört zunächst, ob überhaupt [[personenbezogene Daten]] der Person [[Verarbeitung|verarbeitet]] werden. Insofern ist im Falle einer Negativauskunft die anfragende Person strengenommen keine [[betroffene Person]]. Dennoch ist auch in einem solchen Fall die (Negativ-)Auskunft zu erteilen.
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 h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.// h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und - zumindest in diesen Fällen - aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.//
  
-Im Vergleich mit der Informationspflicht gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Art. 13]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/14.html]] DSGVO muss der Verantwortlich also nicht proaktiv handeln sondern nur reaktiv. Davon ist der Umfang der Pflichten wesentlich größer, denn es muss nicht nur abstrakt die Verarbeitung beschrieben werden, sondern es muss der betroffenen Person ganz konkret dargelegt werden, was über sie gespeichert ist+Dieser Katalog hat nicht zufällig [[Vergleich Auskunftsrecht Informationspflicht VVT|Ähnlichkeit]] mit den Katalogen für die [[Informationspflicht]] und das [[VVT]]. 
  
-Beispielsweise wäre es in einer Datenschutzerklärung zulässig festzustellendass die Adressen der betroffenen Personen verarbeitet werden. Bei einer Auskunft muss dagegen ganz konkret benannt werden, was gespeichert ist ("Zu Ihnen haben wir die Adresse Meierstr13 in 12345 Musterstadt gespeichert").+===== Verhältnis zur Informationspflicht ===== 
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 +Im Vergleich mit der [[Informationspflicht]] gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/13.html|Art. 13]] und [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/14.html]] DSGVO muss der Verantwortlich also nicht proaktiv handeln sondern nur reaktiv. Dafür ist der Umfang der Pflichten wesentlich größerdenn es muss nicht nur abstrakt die Verarbeitung beschrieben werden, sondern es muss der betroffenen Person konkret dargelegt werden, was über sie gespeichert ist.  
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 +===== Recht auf Kopie ===== 
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 +Das **Recht auf Kopie** gibt der betroffenen Person gemäß [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/15.html|Art. 15]] Abs. 4 DSGVO Anspruch auf eine Kopie der personenbezogenen Daten. Der genaue Inhalt dieses Rechts und sein Verhältnis zum Auskunftsrecht sind umstritten.
  
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