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===== Formalitäten des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== | ===== Formalitäten des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== |
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* Ein AV-Vertrag sollte zu Dokumentationszwecken in mindestens in **Textform** gem. [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126b.html|§ 126b]] BGB abgefasst sein: Art. 28 Abs. 3 DSGVO stellt keine besonderen Formvorschriften aber die inhaltlichen Anforderungen werden sich durch einen mündlichen Vertrag nicht erfüllen lassen. Andererseits dürfte in der Regel ein elektronisches Dokument genügen, dass auf elektronischem Wege von beiden Seiten bestätigt wird. Eine qualifizierte elektronische Signatur (und damit elektronische Form gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html|§ 126a]] BGB ist nicht erforderlich aber zulässig. Eine einfache elektronische Signatur ist wünschenswert. **Schriftform** durch Austausch von Vertragsurkunden mit eigenhändigen Unterschriften gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html|§ 126]] BGB ist natürlich auch zulässig ebenso wie Zwischenformen also Fax oder eingescannte Dokumente gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/127.html|§ 127]] BGB. | * Ein AV-Vertrag sollte zu Dokumentationszwecken in mindestens in **Textform** gem. [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126b.html|§ 126b]] BGB abgefasst sein: Art. 28 Abs. 3 DSGVO stellt keine besonderen Formvorschriften aber die inhaltlichen Anforderungen werden sich durch einen mündlichen Vertrag nicht erfüllen lassen. Andererseits dürfte in der Regel ein elektronisches Dokument genügen, dass auf elektronischem Wege von beiden Seiten bestätigt wird. Eine qualifizierte elektronische Signatur (und damit elektronische Form gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126a.html|§ 126a]] BGB ist nicht erforderlich aber zulässig. Eine einfache elektronische Signatur ist wünschenswert. **Schriftform** durch Austausch von Vertragsurkunden mit eigenhändigen Unterschriften gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/126.html|§ 126]] BGB ist natürlich **auch zulässig** ebenso wie Zwischenformen also Fax oder eingescannte Dokumente gemäß [[https://dejure.org/gesetze/BGB/127.html|§ 127]] BGB. |
| * Auf Auftraggeberseite ist Vertragspartei und [[Verantwortlicher]] jeweils die Körperschaft, die durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten wird. Die TU Ilmenau als Auftraggeber sollte also gemäß [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+1&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 1]] Abs. 1 Nr. 2 [[ThürHG]] und [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+30&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 30]] Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+138&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 138]] Abs. 1 S. 1 ThürHG wie folgt bezeichnet werden: Technische Universität Ilmenau, vertreten durch den Rektor (bzw. Technische Universität Ilmenau, Der Rektor wie es im [[https://www.tu-ilmenau.de/impressum/|Impressum]] heißt). |
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===== Inhalte des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== | ===== Inhalte des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== |