Willkommen beim Datenschutz-Wiki der TU Ilmenau
Hinweise Impressum Datenschutzerklärung


Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Nächste ÜberarbeitungBeide Seiten der Revision
auftragsverarbeitungsvertrag [2018/11/08 17:29] – angelegt Martin Neldnerauftragsverarbeitungsvertrag [2019/06/17 14:11] Admin
Zeile 1: Zeile 1:
-Der **Auftragsverarbeitungsvertrag** oder kurz „**AVV**“ oder „**AV-Vertrag**“ regelt das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bei einer [[Auftragsverarbeitung]].+====== Auftragsverarbeitungsvertrag ======
  
-Üblicherweise handelt es sich dabei um ein vom [[Leistungsvertrag]] unabhängiges Dokument. Es ist jedoch auch möglich Leistungsvertrag und AVV in einem Dokument zusammenzufassen.+Der **Auftragsverarbeitungsvertrag** oder kurz „**AVV**“ oder „**AV-Vertrag**“ regelt das datenschutzrechtliche Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter bei einer [[Auftragsverarbeitung]]. Die zentrale Regelung für einen AV-Vertrag findet sich in [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html|Art. 28]] Abs. 3 [[DSGVO]]. 
 + 
 +Üblicherweise handelt es sich dabei um ein vom [[Leistungsvertrag]] unabhängiges Dokument (Siehe dazu auch [[Softwarebeschaffung]]. Es ist möglichLeistungsvertrag und AVV in einem Dokument zusammenzufassen. 
 + 
 +Als Anhang zum AVV werden üblicherweise die [[technische_und_organisatorische_massnahmen|TOMs]] vereinbart. 
 + 
 + 
 +===== Formalitäten des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== 
 + 
 +  * Ein AV-Vertrag sollte zu Dokumentationszwecken in mindestens in Textform abgefasst sein. 
 + 
 +===== Inhalte des Auftragsverarbeitungsvertrages ===== 
 + 
 +==== Zwingende Inhalte ====
  
 Die Mindestinhalte des AVV ergeben sich aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html| Art. 28 Abs. 3]] [[DSGVO]]. Die Mindestinhalte des AVV ergeben sich aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html| Art. 28 Abs. 3]] [[DSGVO]].
 +
 +  * Weisungsrecht des Auftraggebers
 +  * Laufzeit des Vertrages (Üblicherweise an den Leistungsvertrag gekoppelt.)
 +  * Recht zur fristlosen Kündigung bei Datenschutzverstößen ((Wenn [[https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43e.html|§ 43e]] Abs. 2, S. 2 BRAO für die Rechtsanwälte eine Pflicht(!) zur Beendigung vorsieht, ist das nur Konsequenz eines allgemeingültigen Prinzips, dass Datenschutzverstöße eines Vertragspartners nur sehr begrenzt hingenommen, bzw. mit milderen Mitteln als der Kündigung beantwortet werden dürfen.))
 +
 +==== Sinnvolle Inhalte ====
 +
 +  * Der Auftragsverarbeiter und etwaige Unterauftragsverarbeiter unterliegen nicht dem [[CLOUD Act]]. (Vor allem bei sensiblen Daten und wenn der Auftragsverarbeiter Zugriff auf die Daten im Klartext hat ein wichtiger Punkt.)
 +{{tag>Artikel}} 
  
 ====== Muster ====== ====== Muster ======
   * [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fform%2Fjohlenmpfverwr_5%2Fcont%2Fjohlenmpfverwr.glj.gli.gl4.htm&pos=5&hlwords=on| Schwartmann in: Johlen, MPF Verwaltungsrecht 5. Auflage 2018]]   * [[https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fform%2Fjohlenmpfverwr_5%2Fcont%2Fjohlenmpfverwr.glj.gli.gl4.htm&pos=5&hlwords=on| Schwartmann in: Johlen, MPF Verwaltungsrecht 5. Auflage 2018]]
 +
 +{{tag>Artikel}}
  
Drucken/exportieren
QR-Code
QR-Code Auftragsverarbeitungsvertrag (erstellt für aktuelle Seite)