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auftragsverarbeitung [2018/11/08 17:22] – angelegt Martin Neldner | auftragsverarbeitung [2019/02/12 22:19] – Martin Neldner |
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**Auftragsverarbeitung** ist gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html|Artikel 28]] [[DSGVO]] die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Verantwortlichen durch einen Dienstleister, den Auftragsverarbeiter. Nach früherem Recht wurde das Verhältnis als **Auftragsdatenverarbeitung** bezeichnet. | **Auftragsverarbeitung** ist gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html|Artikel 28]] [[DSGVO]] die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] durch einen Dienstleister, den Auftragsverarbeiter. Nach früherem Recht wurde das Verhältnis als **Auftragsdatenverarbeitung** bezeichnet. |
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Auftragsverarbeitung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verantwortliche gegenüber dem Auftragsverarbeiter ein umfassendes Weisungsrecht besitzt, dass auch [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/29.html| Art. 29]] DSGVO noch einmal ausdrücklich vorsieht. | Auftragsverarbeitung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verantwortliche gegenüber dem Auftragsverarbeiter ein umfassendes Weisungsrecht besitzt, dass auch [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/29.html| Art. 29]] DSGVO noch einmal ausdrücklich vorsieht. |
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Auch der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 30 Abs. 2]] DSGVO ein [[Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] zu führen. Insoweit ergibt sich eine deutliche Änderung im Vergleich zum früheren Recht. | Auch der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 30 Abs. 2]] DSGVO ein [[Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] zu führen. Insoweit ergibt sich eine deutliche Änderung im Vergleich zum früheren Recht. |
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