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 In diesem Sinne empfiehlt [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] Nr. 64 S. 2 [[:dsgvo|DSGVO]]: "//Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.//" In diesem Sinne empfiehlt [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/Erwaegungsgruende.html|Erwägungsgrund]] Nr. 64 S. 2 [[:dsgvo|DSGVO]]: "//Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.//"
  
-Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich beispielsweise aus § 147 AO und HGB.+Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich beispielsweise aus § 147 AO und HGB. Für den Freistaat Thüringen ist eine Vielzahl von Aufbewahrungsfristen in der //Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen//((Normtext als PDF: [[https://www.thueringen.de/mam/th1/staatsarchive/behoerden/aufbew_rili_2014_2019.pdf]])) geregelt.
  
 Eine besondere Problematik besteht bei der [[datenschutz_in_der_forschung#aufbewahrung_von_forschungsdaten|Aufbewahrung von Forschungsdaten]]. Eine besondere Problematik besteht bei der [[datenschutz_in_der_forschung#aufbewahrung_von_forschungsdaten|Aufbewahrung von Forschungsdaten]].
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