Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
anwesenheitslisten [2020/03/13 17:00] – [Analoge Anwesenheitslisten] Admin | anwesenheitslisten [2020/05/18 18:01] (aktuell) – [Analoge Anwesenheitslisten] Admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 42: | Zeile 42: | ||
Grundsätzlich sind aus datenschutzrechtlicher Sicht Anwesenheitslisten zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei Erkrankungen bei einer gegebenen Gefahrenlage zulässig. Die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] ergibt sich schon unmittelbar aus [[https:// | Grundsätzlich sind aus datenschutzrechtlicher Sicht Anwesenheitslisten zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei Erkrankungen bei einer gegebenen Gefahrenlage zulässig. Die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] ergibt sich schon unmittelbar aus [[https:// | ||
- | Für den Ilmkreis und damit die TU Ilmenau ist ab 13.03.2020 bis mindestens 21.04.2020 da Führen von Anwesenheitslisten bei Veranstaltungen bis 70 Personen verbindlich vorgeschrieben.((Siehe [[https:// | ||
==== Digitale Anwesenheitslisten ==== | ==== Digitale Anwesenheitslisten ==== | ||
Zeile 55: | Zeile 54: | ||
Wenn die Anwesenheitslisten jedoch speziell für den Zweck einer etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen erstellt werden sollen, sollte vorrangig vor dem Datenschutz bei Anwesenheitslisten der Gesundheitsschutz geprüft werden, also das Ob und Wie der Durchführung der Veranstaltung aber auch, dass mit dem Führen der Anwesenheitsliste keine neuen Gefahren geschaffen werden. Daher sollte zum Beispiel zur Vermeidung von Schmierinfektion über ausgelegte Kugelschreiber die Eintragung in die Anwesenheitsliste entweder von einer Person für alle Anwesenden erledigt werden oder es sollte jede Person ihren eigenen Stift verwenden. | Wenn die Anwesenheitslisten jedoch speziell für den Zweck einer etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen erstellt werden sollen, sollte vorrangig vor dem Datenschutz bei Anwesenheitslisten der Gesundheitsschutz geprüft werden, also das Ob und Wie der Durchführung der Veranstaltung aber auch, dass mit dem Führen der Anwesenheitsliste keine neuen Gefahren geschaffen werden. Daher sollte zum Beispiel zur Vermeidung von Schmierinfektion über ausgelegte Kugelschreiber die Eintragung in die Anwesenheitsliste entweder von einer Person für alle Anwesenden erledigt werden oder es sollte jede Person ihren eigenen Stift verwenden. | ||
- | Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen zu befolgen sind, sollte die Eintragung in die Anwesenheitsliste freiwillig sein. (Hinweis: Im Ilmkreis ist das Führen von Anwesenheitslisten vom 13.3.2020 bis 21.4.2020 obligatorisch, | + | Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen |
- | Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze Datenschutzerklärung enthalten. Eine solche könnte | + | Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze [[Datenschutzerklärung]] enthalten. |
+ | |||
+ | Eine solche könnte | ||
+ | |||
+ | Im Falle des Führens von Anwesenheitslisten aufgrund behördlicher Auflagen: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit c DSGVO in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des [...] vom [...] aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].// | ||
Die erhobenen Daten sollten sich darauf beschränken, | Die erhobenen Daten sollten sich darauf beschränken, | ||
- | Die Liste sollte sicher aufbewahrt und dokumentiert nach der vorgesehenen [[Aufbewahrungsfrist]] gelöscht werden. | + | Die Liste sollte sicher aufbewahrt und dokumentiert nach der vorgesehenen [[Aufbewahrungsfrist]] gelöscht werden. |
{{tag> | {{tag> | ||