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anwesenheitslisten [2020/03/05 15:59] – [Anwesenheitslisten zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei Erkrankungen] Adminanwesenheitslisten [2020/05/18 18:01] (aktuell) – [Analoge Anwesenheitslisten] Admin
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 Soweit analoge Anwesenheitslisten ohnehin geführt werden, gelten die Aussagen oben zu digitalen Anwesenheitslisten.  Soweit analoge Anwesenheitslisten ohnehin geführt werden, gelten die Aussagen oben zu digitalen Anwesenheitslisten. 
  
-Wenn die Anwesenheitslisten jedoch speziell für den Zweck einer etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen erstellt werden sollen, sollte vorrangig vor dem Datenschutz bei Anwesenheitslisten der Gesundheitsschutz geprüft werden, also das Ob und Wie der Durchführung der Veranstaltung aber auch, dass mit dem Führen der Anwesenheitsliste keine neuen Gefahren geschaffen werdenzum Beispiel durch Schmierinfektion über ausgelegte Kugelschreiber für die Eintragung in die Anwesenheitsliste.+Wenn die Anwesenheitslisten jedoch speziell für den Zweck einer etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen erstellt werden sollen, sollte vorrangig vor dem Datenschutz bei Anwesenheitslisten der Gesundheitsschutz geprüft werden, also das Ob und Wie der Durchführung der Veranstaltung aber auch, dass mit dem Führen der Anwesenheitsliste keine neuen Gefahren geschaffen werden. Daher sollte zum Beispiel zur Vermeidung von Schmierinfektion über ausgelegte Kugelschreiber die Eintragung in die Anwesenheitsliste entweder von einer Person für alle Anwesenden erledigt werden oder es sollte jede Person ihren eigenen Stift verwenden.
  
-Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen zu befolgen sind, sollte die Eintragung in die Anwesenheitsliste freiwillig sein.+Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen oder Hygieneschutzkonzepte zu befolgen sind, sollte die Eintragung in die Anwesenheitsliste freiwillig sein.
  
-Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze Datenschutzerklärung enthalten. Eine solche könnte wie folgt lauten: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit d DSGVO aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].//+Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze [[Datenschutzerklärung]] enthalten
  
-Die Liste sollte sicher aufbewahrt und dokumentiert nach der vorgesehenen [[Aufbewahrungsfrist]] gelöscht werden.+Eine solche könnte ohne behördliche Auflagen lauten: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit d DSGVO aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].// 
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 +Im Falle des Führens von Anwesenheitslisten aufgrund behördlicher Auflagen: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit c DSGVO in Verbindung mit der Allgemeinverfügung des [...] vom [...] aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].// 
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 +Die erhobenen Daten sollten sich darauf beschränken, eine sichere Identifikation und Erreichbarkeit sicherzustellen. Bei Beschäftigten desselben Arbeitgebers werden dafür in der Regel Name, Vorname und ggf. die Struktureinheit ausreichend sein. 
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 +Die Liste sollte sicher aufbewahrt und dokumentiert nach der vorgesehenen [[Aufbewahrungsfrist]] gelöscht werden. Die im Muster empfohlene Aufbewahrungsfrist von 30 Tagen wurde zwischenzeitlich vom Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes bestätigt (dort ein Monat).((Vgl. [[https://www.datenschutz.saarland.de/informationsfreiheit/aktuelles/detail/verordnung-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-vom-15-mai-2020-und-verpflichtende-kundendatenverarbeitung-fuer-gastronomen|Unabhängiges Datenschutzzentrum des Saarlands: Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 15. Mai 2020 und verpflichtende Kundendatenverarbeitung für Gastronomen, Pressemitteilung vom 18.5.2020]].))
  
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