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anwesenheitslisten [2020/03/13 22:37] – [Analoge Anwesenheitslisten] Martin Neldner | anwesenheitslisten [2020/03/13 22:45] – [Sondersituation Ilmkreis ab 13.03.2020] Martin Neldner |
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Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert. Entsprechend den Empfehlung weiter unten wird bei Anwesenden, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, die (ggf. implizite) Erfassung dieser Information, zur schnelleren Identifikation ergänzt um Struktureinheit/Abteilung oder ähnliches ausreichend sein, weil damit eine Erreichbarkeit über die Personalabteilung sichergestellt ist. Bei Personen, die nicht zum gleichen Arbeitgeber gehören, sollte dagegen eine Telefonnummer oder Emailadresse (oder notfalls Wohnanschrift) erfasst werden. Dem Grundsatz der Datenminimierung folgend jedoch nicht mehrere dieser personenbezogenen Daten. | Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert. Entsprechend den Empfehlung weiter unten wird bei Anwesenden, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, die (ggf. implizite) Erfassung dieser Information, zur schnelleren Identifikation ergänzt um Struktureinheit/Abteilung oder ähnliches ausreichend sein, weil damit eine Erreichbarkeit über die Personalabteilung sichergestellt ist. Bei Personen, die nicht zum gleichen Arbeitgeber gehören, sollte dagegen eine Telefonnummer oder Emailadresse (oder notfalls Wohnanschrift) erfasst werden. Dem Grundsatz der Datenminimierung folgend jedoch nicht mehrere dieser personenbezogenen Daten. |
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| Angesichts der Widersprüchlichkeit dass einerseits eine Pflicht zur Erfassung vorgeschrieben wird aber andererseits von den betroffenen Personen eine Einwilligung eingeholt werden soll, drohen [[Datenschutzerklärung|Datenschutzerklärungen]] und damit die gesamten [[Verarbeitung]] rechtswidrig zu sein. Die sicherste Variante dürfte vorläufig bis zu einer Klärung sein, die unter "Analoge Anwesenheitslisten" zuerst genannte Datenschutzerklärung als Muster zu verwenden und die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit. d DSGVO zu stützen. |
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