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anwesenheitslisten [2020/03/13 22:34] – [Sondersituation Ilmkreis ab 13.03.2020] Martin Neldneranwesenheitslisten [2020/03/13 22:44] – [Sondersituation Ilmkreis ab 13.03.2020] Martin Neldner
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 Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert. Entsprechend den Empfehlung weiter unten wird bei Anwesenden, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, die (ggf. implizite) Erfassung dieser Information, zur schnelleren Identifikation ergänzt um Struktureinheit/Abteilung oder ähnliches ausreichend sein, weil damit eine Erreichbarkeit über die Personalabteilung sichergestellt ist. Bei Personen, die nicht zum gleichen Arbeitgeber gehören, sollte dagegen eine Telefonnummer oder Emailadresse (oder notfalls Wohnanschrift) erfasst werden. Dem Grundsatz der Datenminimierung folgend jedoch nicht mehrere dieser personenbezogenen Daten. Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert. Entsprechend den Empfehlung weiter unten wird bei Anwesenden, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, die (ggf. implizite) Erfassung dieser Information, zur schnelleren Identifikation ergänzt um Struktureinheit/Abteilung oder ähnliches ausreichend sein, weil damit eine Erreichbarkeit über die Personalabteilung sichergestellt ist. Bei Personen, die nicht zum gleichen Arbeitgeber gehören, sollte dagegen eine Telefonnummer oder Emailadresse (oder notfalls Wohnanschrift) erfasst werden. Dem Grundsatz der Datenminimierung folgend jedoch nicht mehrere dieser personenbezogenen Daten.
  
 +Angesichts der Widersprüchlichkeit dass einerseits eine Pflicht zur Erfassung vorgeschrieben wird aber andererseits von den betroffenen Personen eine Einwilligung eingeholt werden soll, drohen [[Datenschutzerklärung|Datenschutzerklärungen]] und damit die gesamten [[Verarbeitung]] rechtswidrig zu sein. Die sicherste Variante dürfte vorläufig bis zu einer Klärung sein, die 
  
 ==== Digitale Anwesenheitslisten ==== ==== Digitale Anwesenheitslisten ====
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 Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen zu befolgen sind, sollte die Eintragung in die Anwesenheitsliste freiwillig sein. (Hinweis: Im Ilmkreis ist das Führen von Anwesenheitslisten vom 13.3.2020 bis 21.4.2020 obligatorisch, siehe oben.) Soweit keine konkreten behördlichen Auflagen zu befolgen sind, sollte die Eintragung in die Anwesenheitsliste freiwillig sein. (Hinweis: Im Ilmkreis ist das Führen von Anwesenheitslisten vom 13.3.2020 bis 21.4.2020 obligatorisch, siehe oben.)
  
-Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze Datenschutzerklärung enthalten. +Die konkrete Anwesenheitsliste sollte eine kurze [[Datenschutzerklärung]] enthalten. 
  
 Eine solche könnte ohne behördliche Auflagen lauten: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit d DSGVO aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].// Eine solche könnte ohne behördliche Auflagen lauten: //Diese Anwesenheitsliste wird durch die [ [[Verantwortlicher]] ] gemäß Art. 6 Abs. 1 UA 1 lit d DSGVO aufgrund aktueller Ereignisse zum Zwecke der etwaigen Ermittlung von Kontaktpersonen geführt, falls an der heutigen Veranstaltung eine mit [...] infizierte Person teilgenommen haben sollte. Die Anwesenheitsliste wird innerhalb von 30 Tagen vernichtet, falls nicht eine Übermittlung an die zuständigen Behörden erfolgen muss. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Datenschutzbeauftragte unter [...].//
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