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anwesenheitslisten [2020/03/13 22:26] – [Anwesenheitslisten zur Ermittlung von Kontaktpersonen bei Erkrankungen] Martin Neldneranwesenheitslisten [2020/03/13 22:34] – [Sondersituation Ilmkreis ab 13.03.2020] Martin Neldner
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 Die Formulierung "sonstige Ansammlungen" spricht für einen denkbar weiten Anwendungsbereich. Also nicht nur die beispielhaft genannten Veranstaltungen sondern auch Lehrveranstaltungen, Schulungen, letztendlich auch innerbetriebliche Besprechungen, wobei keine ausdrückliche Untergrenze benannt wurde. Nach den einschlägigen Meinungen zum Begriff der "Versammlung" im Rahmen der Versammlungsfreiheit wird spätestens(!) bei 9 Personen von einer Ansammlung auszugehen sein, wahrscheinlich schon bei weniger Personen. Unter Vorsichtsaspekten sollte auch bei Ansammlungen von weniger als 9 Personen schon eine Anwesenheitsliste geführt werden. Die Formulierung "sonstige Ansammlungen" spricht für einen denkbar weiten Anwendungsbereich. Also nicht nur die beispielhaft genannten Veranstaltungen sondern auch Lehrveranstaltungen, Schulungen, letztendlich auch innerbetriebliche Besprechungen, wobei keine ausdrückliche Untergrenze benannt wurde. Nach den einschlägigen Meinungen zum Begriff der "Versammlung" im Rahmen der Versammlungsfreiheit wird spätestens(!) bei 9 Personen von einer Ansammlung auszugehen sein, wahrscheinlich schon bei weniger Personen. Unter Vorsichtsaspekten sollte auch bei Ansammlungen von weniger als 9 Personen schon eine Anwesenheitsliste geführt werden.
  
-Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert.+Die "namentliche Registrierung" bedeutet, dass mindestens Name und Vorname erfasst werden muss. "Angaben zur Erreichbarkeit" wird nicht näher spezifiziert. Entsprechend den Empfehlung weiter unten wird bei Anwesenden, die beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind, die (ggf. implizite) Erfassung dieser Information, zur schnelleren Identifikation ergänzt um Struktureinheit/Abteilung oder ähnliches ausreichend sein, weil damit eine Erreichbarkeit über die Personalabteilung sichergestellt ist. Bei Personen, die nicht zum gleichen Arbeitgeber gehören, sollte dagegen eine Telefonnummer oder Emailadresse (oder notfalls Wohnanschrift) erfasst werden. Dem Grundsatz der Datenminimierung folgend jedoch nicht mehrere dieser personenbezogenen Daten. 
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