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abmahnung [2018/11/26 10:54] – angelegt Adminabmahnung [2019/05/29 18:52] (aktuell) Martin Neldner
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-Eine **Abmahnung** ist eine Aufforderung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. Im Kontext des Datenschutzes ist seit Inkrafttreten der [[DSGVO]] umstritten, ob auf [[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__12.html|§ 12]] [[UWG]] gestützt Abmahnungen von Datenschutzverstößen möglich sind, mit der Folge, dass die abgemahnte Stelle die Kosten der rechtmäßigen Abmahnung tragen muss.((Zum Stand 23.11.2018 siehe [[https://www.handwerk.com/dsgvo-abmahnungen-das-sind-die-wichtigsten-urteile|DSGVO-Abmahnungen: Das sind die wichtigsten Urteile]].))+====== Abmahnung ======
  
-Öffentliche Stellen stehen in aller Regel nicht im Wettbewerb und können daher unabhängig vom Ausgang des aktuellen Streits nicht abgemahnt werden. Ausgenommen sind natürlich die Bereiche, wo eine öffentliche Stelle ausnahmsweise im Wettbewerb steht; z.B. öffentlich-rechtliche Sparkassen mit ihrem Privatkundengeschäft.+Eine **Abmahnung** ist eine Aufforderung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. Im Kontext des Datenschutzes ist seit Inkrafttreten der [[:dsgvo|DSGVO]] umstritten, ob auf [[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__12.html|§ 12]] [[:uwg|UWG]] gestützt Abmahnungen von Datenschutzverstößen möglich sind, mit der Folge, dass die abgemahnte Stelle die Kosten der rechtmäßigen Abmahnung tragen muss.((Zum Stand 23.11.2018 siehe  [[https://www.handwerk.com/dsgvo-abmahnungen-das-sind-die-wichtigsten-urteile|DSGVO-Abmahnungen: Das sind die wichtigsten Urteile]])) Die Möglichkeit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Datenschutzverstoßes wurde verneint durch das Landgericht Stuttgart,  Urteil vom 20.05.2019 – 35 O 68/18 KfH.((Vgl. [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/landgericht-stuttgart-zur-abmahnfaehigkeit-von-dsgvo-verstoessen/|datenschutzbeauftragter-info.de:Landgericht Stuttgart zur Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen]].)) 
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 +**Öffentliche Stellen können normalerweise nicht abgemahnt werden** unabhängig vom Ausgang des aktuellen Streits, denn sie stehen in aller Regel nicht im Wettbewerb. Ausgenommen sind natürlich die Bereiche, wo eine öffentliche Stelle ausnahmsweise im Wettbewerb steht; z.B. öffentlich-rechtliche Sparkassen mit ihrem Privatkundengeschäft
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 +Eine vorläufig als abseitig einzustufende Auffassung leitet die Berechtigungen direkt aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/80.html|Art. 80]] DSGVO her.((Vgl.  [[https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V.: Information zu Abmahnungen und zur Aktivlegitimation des Vereins]] [[https://web.archive.org/web/20190322160806/https://www.ig-datenschutz.com/copy-of-aktivlegitimation|Seite bei archive.org]] . Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorgehen des Vereins:  [[https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v|RA Putte: DSGVO-Abmahnungen des IGD Interessengemeinschaft Datenschutz]] [[https://web.archive.org/web/20190322161053/https://www.ra-plutte.de/dsgvo-abmahnung-des-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v/|Seite bei archive.org]]))  Wenn sich diese Auffassung wider Erwarten durchsetzen würde, könnten auch öffentliche Stellen (kostenpflichtig) abgemahnt werden.
  
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