Eine Videokonferenz ist eine audiovisuelle Fernkommunikation mehrerer Personen. Bei nur zwei beteiligten Personen wird auch von einem Bildtelefonat (bzw. Bildtelefonie) gesprochen. Bei einer rein auditiven Kommunikation handelt es sich um eine Telefonkonferenz
Aus Datenschutzsicht sind die beteiligten Personen in aller Regel betroffene Personen deren Personenbezogene Daten, dazu zählen auch Bild- und Sprachaufnahmen, verarbeitet werden.
Als Rechtfertigungstatbestand für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung wird in aller Regel die Einwilligung in Betracht kommen. Denkbar sind aber auch andere Tatbestände. Soweit es sich bei den betroffenen Personen um Beschäftigte handelt, sind die Besonderheiten des Beschäftigtendatenschutzes zu beachten. Das gilt in verstärktem Maße für Bewerbungsgespräche.1)
Komplex wird eine Videokonferenz, weil es häufig mehrere Verantwortliche (zum Beispiel die Arbeitgeber der konferierenden Personen) gibt und zusätzlich Dienstanbieter, die die Infrastruktur zur Verfügung stellen. Das erfordert entsprechende vertragliche Regelungen und meist auch eine Dokumentation im VVT.
Eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung des Datenschutzes bei Videokonferenzen hat das Videokonferenzsystem.
Die Vertraulichkeit von Videokonferenzen ist in mehrfacher Hinsicht problematisch:
Bei Videokonferenzen sollte grundsätzlich beachtet werden: