<font inherit/inherit;;#e74c3c;;inherit>Der folgende Text ist ein Entwurf und noch nicht als Artikel Bestandteil dieses Wiki!</font>
Auf dieser Seite erfolgt ein Vergleich der Inhalte von Auskunftsrecht, Informationpflicht und VVT. Für das Auskunftsrecht beziehen sich die Angaben auf Art. 15 Abs. 1 DSGVO, für die Informationspflicht auf Art. 13 Abs. 1 DSGVO und für die VVT auf |Art. 30 Abs. 1 S. 2 DSGVO.
Auskunftsrecht | Informationspflicht | VVT | Anmerkung | |
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Verantwortlicher | (indirekt ja - erteilt die Auskunft) | a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten; | den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; | |
Verarbeitungszweck | a) die Verarbeitungszwecke; | |||