Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.
Hinweis: Die Datenschutzerklärung ist gedacht für ein Take Home Exam mit kurzem Bearbeitungszeitraum, bei dem die Aufgaben über das Prüfungsmoodle ausgegeben und die Antworten über das Prüfungsmoodle eingereicht werden. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, kann diese Datenschutzerklärung direkt verlinkt werden. Andernfalls muss sie angepasst und anderweitig den Studierenden zur Verfügung gestellt werden.
Mit der Durchführung eines Take Home Exam (TU) wird eine Abschlussleistung erbracht (Zweck der Verarbeitung). Dazu werden notwendigerweise personenbezogene Daten verarbeitet. Die Bekanntgabe der Aufgabenstellung erfolgt über das sogenannten Prüfungsmoodle https://exam.tu-ilmenau.de/, so dass für den Abruf der Aufgabenstellung die Datenschutzerklärung des Lernmanagementsystem moodle https://moodle2.tu-ilmenau.de/ entsprechend gilt. Das betrifft auch die sonsten moodle-spezifischen Verarbeitungen.
Mit dieser Datenschutzerklärung informieren wir Studierende als Betroffene Person über die folgende Verarbeitung personenbezogener Daten.
Als Personenbezogene Daten werden erhoben: Name, Vorname, Matrikelnummer, Emailadresse, TU-Benutzerkennung sowie die eingereichte Lösung der Aufgabenstellung1).
Der Verantwortliche gemäß Art. 4 Ziffer 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist:
Technische Universität Ilmenau
Ehrenbergstr. 29
98693 Ilmenau
Tel. +49 (0) 3677 69-5001 Fax +49 (0) 3677 69-5009 E-Mail rektor@tu-ilmenau.de
Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gesetzlicher Vertreter: Univ.-Prof. Dr.-Ing. habil. Kai-Uwe Sattler, Ehrenbergstr. 29, 98693 Ilmenau
Erster Ansprechpartner ist das Fachgebiet, dass ein Take Home Exam stellt.
Den Datenschutzbeauftragten der TU Ilmenau können Sie wie folgt erreichen:
Technische Universität Ilmenau -Datenschutzbeauftragter- Universitätsrechenzentrum der Technischen Universität Ilmenau Am Helmholtzring 9 98693 Ilmenau
Tel.: +49 3677 69-2524 E-Mail: datenschutz@tu-ilmenau.de
Die TU Ilmenau verarbeitet die personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. e Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) in Verbindung mit dem Thüringer Hochschulgesetz, dem „Thüringer Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Hochschulbereich“ vom 11. Juni 2020 (CoronaPHSchulG TH) und der „Satzung zu Besonderen Bestimmungen für Studium, Prüfungswesen und Promotion aufgrund der Virus SARS-CoV-2-Pandemie 2020“ der TU Ilmenau (SARSCoV2Pan-BB).
Die Verarbeitung erfolgt indem die betroffene Person eine Bearbeitung der Aufgabenstellung im Prüfungsmoodle hochlädt. Am Fachgebiet wird die Lösung bewertet und gegebenenfalls eine Plagiatsprüfung durchgeführt.
Die Daten werden entsprechend schriftlichen Prüfungsarbeiten(https://fristen.tu-ilmenau.de/Datensatz/277) 2 Jahre ab Bekanntgabe der Note aufbewahrt und Note als Teil der Studentenakte (https://fristen.tu-ilmenau.de/Datensatz/303) 50 Jahre.
Als betroffene Person haben Sie nach der DSGVO folgende Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten, soweit deren jeweilige gesetzliche Voraussetzungen vorliegen:
Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte an den Datenschutzbeauftragten datenschutz@tu-ilmenau.de oder postalisch an dessen oben angegebene Anschrift. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass uns eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.
Sie haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.
Die für den Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstr. 8 99096 Erfurt https://www.tlfdi.de/tlfdi/kontakt/
Wie oben geschildert ist die Rechtsgrundlage die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe und nicht die Einwilligung. Das gilt auch dann, wenn die Teilnahme an einem Take Home Exam prüfungsrechtlich freiwillig ist. Auch ein etwaiger Rücktritt von der Prüfung führt nicht dazu, dass die Datenverarbeitung unzulässig wird, sondern hat nur Auswirkungen auf die Bewertung.