Das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) ist die zentrale Regelung des Freistaats Thüringen zum Datenschutz, soweit die DSGVO (noch) ein Handeln des Landesgesetzgebers zulässt oder sogar erfordert.
Im Kern regelt das Gesetz den Rechtsrahmen für den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) und den Datenschutz öffentlicher Stellen im Freistaat, wobei es für die Behörden im Bereich der Strafrechtspflege und Ordnungswidrigkeiten umfangreiche Sonderregeln in den §§ 31 ff. ThürDSG gibt.
Für nicht-öffentliche (=private) Stellen ist dagegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Ergänzung zu den Regelungen der DSGVO anzuwenden.
Nähere Informationen zu vielen Regelungen des ThürDSG und einigen weiteren für den Datenschutz relevanten Normen des Thüringer Landesrechts finden sich in diesem Wiki hier: Namensraum ThuerDSG.