Softwaretest

Bei einem Softwaretest gelten wie im Produktivbetrieb die allgemeinen Datenschutz-Regeln insbesondere zu VVT, AVV, TOM und Datenschutzkonzept. Es gibt in der DSGVO und dem ThürDSG keine Sonderregeln.

Für die Praxis ist das eine schwierige Situation, da die genannten Dokumente oft erst entwickelt werden müssen und dazu gerade auch Test notwendig sind. Da es hierzu kaum Literatur gibt, folgende vorläufige Hinweise:

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Tests stets dokumentiert werden, so dass nachvollziehbar ist, was mit welchen Daten und welchen Schutzmaßnahmen getestet wurde.

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