Eine Aufbewahrungsfrist ist ein Zeiträume über den ein (physisches oder elektronisches) Dokument aufbewahrt werden müssen. Nach Ablauf von Aufbewahrungsfristen sind Dokumente mit personenbezogenen Daten in der Regel zu löschen, so dass das Pendant zu einer Aufbewahrungsfrist meist die Löschfrist ist.
In diesem Sinne empfiehlt Erwägungsgrund Nr. 64 S. 2 DSGVO: „Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.“
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen ergeben sich beispielsweise aus § 147 AO und HGB. Für den Freistaat Thüringen ist eine Vielzahl von Aufbewahrungsfristen in der Richtlinie über die Aufbewahrung von Schriftgut in der Verwaltung des Freistaats Thüringen1) geregelt.
Eine besondere Problematik besteht bei der Aufbewahrung von Forschungsdaten.
Zu den spezifischen Regelungen der TU Ilmenau siehe Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau.