**Die folgende Seite ist eine persönliche Seite. Sie ist öffentlich im Interesse der Transparenz und zur Ermöglichung konstruktiver Diskussionen. Sie enthält kein gesichertes Wissen.** ====== Internetrecht EAH Jena am 20. Juni 2019 ====== * Referent: Carsten Ulbricht, [[http://www.rechtzweinull.de/]] ===== Domain und Account Name ===== * umfangreiche Rechtsprechung zu Domains auf Social Media Accounts übertragbar * Ansprüche auf Herausgabe möglicherweise aufgrund Markenverletzung, Fake-Accounts * Prüfung auf Verwendung des Namens: www.namechk.com * Vorgehen bei Account-Grabbing * Abgestuft vorgehen --> erst Meldefunktion, dann ggf. (anwaltliches) Schreiben * Vorgehen über Plattformbetreiber oft sinnvoll --> [[:Notice and Takedown]] ===== Impressum ===== * Infopflichten nach § 5 TMG, §§ 54, 55 RfStV * für geschäftsmäßig genutzte Telemedien * **auch** bei Social Media Auftritten * LfDI BaWü Papier: Anforderungen an Social Media Auftritten von öffentlichen Einrichtungen (?) --> auch Impressumspflicht für öffentliche Stellen * maximal 2 Klicks, besser nur 1 Klick * zentrales Impressum sinnvoll (Verschlagwortung im VVT) ===== Äußerungsrecht ===== * Differenzierung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung * Tatsachen sollten wahr, Meinungsäußerungen sollten vertretbar sein * Vorgehen: [[:Notice and Takedown]] * Weiter Anwendungsbereich des Art. 5 GG unabhängigkeit von Qualität und Anonymität * angreifbar: unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Schmähkritik ===== Urheberrecht ===== * Weiter Anwendungsbereich gem. [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__1.html|§ 1]] und [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html|2]] UrhG; Besonderheit Fotos [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html|72]] UrhG * bei Fotos wichtig: Motivauswahl * Schöpfungshöhe: § 2 Abs. 2 UrhG; Beispiel Twitter: [[http://www.rechtzweinull.de/archives/1675-twitter-urheberrecht-ist-die-uebernahme-fremder-tweets-rechtlich-zulaessig.html|im Regelfall keine Schöpfungshöhe]] * Rechtsfolgen: Unterlassungsanspruch, Beseitigungsanspruch, Kostenerstattungsanspruch, Auskunftsanspruch, Schadenersatzanspruch (wahlweise: Konkreter Schaden einschließlich entgangener Gewinn, Herausgabe Verletzergewinn, fiktive Lizenzgebühr) * Zitatrecht * Eigene geistige Auseinandersetzung mit den zitierten Gedanken * Verhältnsimäßigkeit in Bezug auf Größe des Werks * übernommener Inhalt muss unverändert sein * Nennung der Quelle * Problem: Memes und Gifs nach deutschem Recht problematisch * Lizenzvereinbarung * regelt Nutzungsrechte an urheberrechtsgeschützten Werken * keine Formvorschriften * Zweckübertragungslehre --> nachlesen * Nutzungsrechte am Werk eines Arbeitnehmers stehen idR AG zu; [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__43.html|43]] UrhG * AGB-Recht grdsl. anwendbar * Umfang * einfach oder ausschließlich * zeitlich, räumlich, inhaltl. * sonstige Vorgaben, z.B. CC * Begrenzung auf Verwertungsarten * Link als Urheberrechtsverletzung umstritten: BGH, Urteil vom 17.7.2003, I ZR 259/00, Paperboy aber EuGH Urteil 8.9.2016 C-160/15 Linkhaftung möglich, wenn Gewinnerzielungsabsicht und Verletzung von Prüfungspflichten * Sharing als Urheberrechtsverletzung: * unwahrscheinlich, wenig juristische Argumente aber praktisch keine Fälle; * sinnvoll: Sharing Button nutzen, Reposten innerhalb derselben Plattform, Einfacher Link statt Embedden; * problematisch: Wiederverwendung auf anderem sozialem Netzwerk-typisch Instagramm aber evtl. auch Reupload als Bild (Problem: Schöpfungshöhe) * Sharing Ampel: [[http://kurzlink.de/policy]] * Embedding als Urheberrechtsverletzung: Problem Auslegung [[https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__19a.html|19a]] UrhG; letztlich EuGH C-348/13: reines Embedding keine Urheberrechtsverletzung ===== Recht am eigenen Bild ===== * KUG aber DSGVO (siehe unten) Papier eines Landesdatenschutzbeauftragten: vernünftige Erwartungen --> evtl. [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fotos-und-dsgvo-aufsichtsbehoerde-beantwortet-wichtige-fragen/]], [[https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dsgvo-kug-urteil-zur-veroeffentlichung-von-videos-auf-facebook/]], [[https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Bilder_und_Verein.pdf]], [[https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzreform/dsgvo/anfertigung_und_veroeffentlichung_von_personenfotografien/anfertigung-und-veroeffentlichung-von-personenfotografien-nach-dem-25-mai-2018-166008.html]] * Filmen im öffentlichen Raum von Rechtsprechung zunehmend liberaler gehandhabt (Stadtteilfest als zeitgeschichtliches Ereignis) ===== Wettbewerbsrecht ===== für Hochschulen eher ein überschaubares Thema aber bei Marktteilnahme und vor allem Föderung einzelner Unternehmen denkbar ==== Emailmarketing ==== * Gewinnung von Adressen --> DSGVO * Zulässigkeit: § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG, Einwilligung, aufgrund Beweislast bei Werber/Versender bei Email-Werbung: Double-Opt-In * "Bestandskundenregelung" [[https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html|§ 7]] Abs. 3 UWG, Werbung für Produkte, die vergleichbar zu den schon gekauften Produkten sind, mit vorheriger Information und Widerrufsmöglichkeit zulässig ==== Marken ==== * Markenstrategie * sehr starker Schutz im Guten wie im Schlechten * Search Engine Marketing: Nach EuGH teilweise zulässig: wenn keine Funktionsbeeinträchtigung und keine Verwechslungsgefahr ===== DSGVO ===== * Art. 13 Abs. 1 DSGVO must-have im Gegensatz zu Art. 13 Abs. 2 DSGVO wenn sinnvoll * Problem Marketing über Facebook * DSFA bei Gesundheitsdaten (Krankschreibung, Nachteilsausgleich) Evtl. Vorbild https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/tw-hinw/ {{tag>PersoenlicheSeite}}