====== Videoüberwachung ====== **Videoüberwachung** ist die Beobachtung von öffentlichen oder nicht-öffentlichen Räumen ("Raum" nicht nur im Sinne eines Zimmers in einem Gebäude, sondern generell eine in Länge, Breite und Höhe eingegrenzte oder eingrenzbare Ausdehnung, also auch unter freiem Himmel) mittels optisch-elektronischer Einrichtungen sowie gegebenenfalls die Speicherung der so erhobenen Daten.((So auch sinngemäß [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+30&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 30]] Abs. 1 [[ThürDSG]].)) Wenn die Videoüberwachung Menschen erfassen kann, werden [[personenbezogene Daten]] [[Verarbeitung|verarbeitet]]. Dies stellt regelmäßig einen besonders schweren Eingriff in den [[Datenschutz]] dar, so dass die [[Rechtmäßigkeit der Verarbeitung]] besonderen Anforderungen unterliegt. Dementsprechend sehen [[https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__4.html|§ 4]] [[BDSG]] für öffentliche Stellen des Bundes und nichtöffentliche Stellen sowie die Landesdatenschutzgesetze (z.B. [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=DSG+TH+%C2%A7+30&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 30]] [[ThürDSG]])) für öffentliche Stellen der Länder (und ihrer Gebietskörperschaften) besondere Regelungen vor. Zum Vergleich des Landesregelungen, den Gesetzesbegründungen und Erläuterung von Aspekten der Thüringer Rechtslage hier im dswiki siehe [[:thuerdsg:30_thuerdsg]]. Aufgrund der hohe Eingriffsintensität ist es von besonderer Bedeutung, die [[Betroffenenrechte]] zu wahren. Inbesondere muss eine Information der [[betroffene Person|betroffenen Person]] sichergestellt sein. Da eine vollständige [[Datenschutzerklärung]] **vor** Betreten des überwachten Raumes in vielen Fällen nicht umsetzbar sein wird, bedarf es eines Nebeneinanders von kurzgehaltenen Hinweisschildern und dennoch möglichst leicht erreichbarer Datenschutzerklärung.((Siehe z.B. mit Mustern [[https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/dsgvo/transparenzanforderungen-und-hinweisbeschilderung-bei-einer-videoueberwachung-nach-der-ds-gvo-158959.html|Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen: Transparenzanforderungen und Hinweisbeschilderung bei einer Videoüberwachung nach der DS-GVO]].)) Die [[Erforderlichkeit]] wird bei Videoüberwachung streng geprüft. Das betrifft nicht nur das reine "Ob" einer Videoüberwachung sondern auch das "Wie". Es muss also genau hinterfragt werden, welche Räume tatsächlich überwacht werden müssen und wo gegebenenfalls Bereiche ausgeblendet werden müssen.((Vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2019, 6 C 2.18, [[https://www.bverwg.de/pm/2019/22|Pressemitteilung]].)) ===== Weblinks ===== * [[https://de.wikipedia.org/wiki/Videoüberwachung|Das Lemma in der Wikipedia]] * Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg: [[https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videoueberwachung-durch-oeffentliche-stellen/|Videoüberwachung durch öffentliche Stellen]], [[https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/03/Video%C3%BCberwachung-durch-%C3%B6ffentliche-Stellen-in-Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf|Direktlink zur Orientierungshilfe (PDF)]], [[https://web.archive.org/web/20190318164436/https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/videoueberwachung-durch-oeffentliche-stellen/|Seite bei archive.org]] * [[Datenschutzkonferenz]]: [[https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Landesaemter/LfD/PDF/binary/Informationen/Internationales/Datenschutz-Grundverordnung/Kurzpapiere_der_DSK_als_Auslegungshilfen_zur_DSGVO/DSK_KPNr_15_Videoueberwachung.pdf|Videoüberwachung nach der Datenschutzgrundverordnung, Stand: 17.12.2018 (PDF)]]. {{tag>Artikel}}