**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.** ====== Verantwortlicher (TU) ====== Wenn die TU Ilmenau im Sinne der [[:DSGVO]] **Verantwortlicher** ist, gelten grundsätzlich die Ausführungen im Artikel [[:Verantwortlicher]]. ===== Praktische Umsetzung ===== Immer wenn die TU Ilmenau in diesem Sinner Verantwortlicher ist, erfolgt die Angabe des Verantwortlichen so wie im offiziellen [[https://www.tu-ilmenau.de/impressum/|Impressum]] angegeben: ''Technische Universität Ilmenau \\ Der Rektor \\ Ehrenbergstraße 29 \\ 98693 Ilmenau '' Inhaltlich folgt diese Angabe zwingend aus [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+30&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 30]] Abs. 1 [[:ThuerHG|ThürHG]] in Verbindung mit [[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulG+TH+%C2%A7+138&psml=bsthueprod.psml&max=true|§ 138]] Abs. 1 ThürHG. Die Darstellung kann dem Bedarf angepasst werden soweit damit keine inhaltlichen Änderungen verbunden sind. Es könnte also auch geschrieben werden "vertreten durch den Rektor" oder auf sehr kurzen Darstellungen (Angabe des Verantwortlichen auf Plakaten) nur "Technische Universität Ilmenau" oder notfalls ganz kurz "TU Ilmenau". Wenn die TU Verantwortlicher ist, werden aber NIE Mitarbeiter oder andere Angehörige als der Rektor als Verantwortliche benannt. Wenn es nötig und zulässig ist, Ansprechpartner zu benennen, sollte auch einheitlich und deutlich abgegrenzt vom Verantwortlichen ein "Ansprechpartner" benannt werden, ggf. ergänzt um das Attribut "fachlich" oder "technisch". ===== Feststellung des Verantwortlichen ===== Die TU ist verantwortlich, wenn eine [[:Verarbeitung]] von [[:personenbezogene Daten|personenbezogenen Daten]] der TU zuzurechnen ist. Das wird üblicherweise dann der Fall sein, wenn Mitarbeiter der TU die Verarbeitung durchführen oder Dritte im Auftrag der TU (Siehe: [[:Auftragsverarbeitung]]). Die TU ist dagegen kein Verantwortlicher wenn die Verarbeitung einer anderen juristischen oder natürlich Person zuzurechnen ist. Beispiele für Verarbeitungen, wo die TU **kein** Verantwortlicher ist: * Umfrage des Studierendenwerks zur Qualität der Mensa, * Musikfestival eines "uninahen" Vereins, * "Private" Forschungen. Problematisch und im Einzelfall zu klären sind Hochschulkooperationen. Ebenfalls schwierig zu beurteilen sind Forschungstätigkeiten, die nicht einzig der TU zuzuordnen sind (Zum Beispiel Forschungen im Kontext von Bachelor- und Masterarbeiten und möglicherweise bei externen Doktoranden). {{tag>TU}}