**Der Inhalt des folgenden Artikels bezieht sich ausschließlich auf die TU Ilmenau und sollte nicht auf andere Institutionen übertragen werden.** ====== Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau ====== Für die **Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau** gelten grundsätzlich die Ausführungen im Hauptartikel [[:Aufbewahrungsfrist]]. Die TU Ilmenau stellt jedoch eine Datenbank zur Verfügung, um die bisweiligen mühselige Suche nach Aufbewahrungsfristen zu vereinfachen. Die Datenbank steht hier zur Verfügung: [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/]] und kann ohne Anmeldung genutzt werden. Die Hinweise zur Nutzung der Datenbank finden sich hier: [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/hinweise]]. Eine abgelaufene Aufbewahrungsfrist bedeutet in aller Regel nicht, dass personenbezogene Daten eigenmächtig gelöscht werden sollten. Vielmehr ist die Archivordnung zu beachten. ===== Weblinks ===== * [[http://www5.tu-ilmenau.de/aufbewahrungsfristen/web/|Datenbank für Aufbewahrungsfristen an der TU Ilmenau]] * [[https://dswiki.tu-ilmenau.de/datenschutz_in_der_forschung#aufbewahrung_von_forschungsdaten|Archivordnung der TU Ilmenau]], [[https://web.archive.org/web/20190308113256/https://www.tu-ilmenau.de/en/archiv/gesetzliche-bestimmungen-formulare/archivordnung/|Seite bei archive.org]] {{tag>TU Artikel}}