====== Standard-Datenschutzmodell ====== Das **Standard-Datenschutzmodell** ist ein Ansatz mehrerer Landesdatenschutzbeauftragter, die praktische Umsetzung des Datenschutzes zu operationalisieren und zu standardisieren.((Vgl. [[https://www.datenschutzzentrum.de/sdm/|Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: Das Standard-Datenschutzmodell (SDM)]].)) Das Standard-Datenschutzmodell hat das Ziel, die rechtlichen Anforderungen der [[:DSGVO]] über die Gewährleistungsziele: * [[:Datenminimierung]], * [[:Verfügbarkeit]], * [[:Integrität]], * [[:Vertraulichkeit]], * [[:Transparenz]], * [[:Nichtverkettung]] und * [[:Intervenierbarkeit]] in konkrete [[:Technische und organisatorische Maßnahmen]] zu überführen.((Vgl. [[https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sdm/SDM-Methode_V2.0b.pdf|DasStandard-Datenschutzmodell - Eine Methode zur Datenschutzberatung und -prüfungauf der Basis einheitlicher GewährleistungszieleVersion 2.0b]] S. 5.)) ===== Das Standard-Datenschutzmodell in den Tätigkeitsberichten der Landesdatenschutzbeauftragten ===== * [[https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2018_47_TB.pdf#page=168|Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: Siebenundvierzigster Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Erster Bericht zur Informationsfreiheit, 2018]]. {{tag>Artikel}}