====== Auftragsverarbeitung ====== **Auftragsverarbeitung** ist gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html|Artikel 28]] [[DSGVO]] die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines [[Verantwortlicher|Verantwortlichen]] durch einen Dienstleister, den Auftragsverarbeiter. Nach früherem Recht wurde das Verhältnis als **Auftragsdatenverarbeitung** bezeichnet. Auftragsverarbeitung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Verantwortliche gegenüber dem Auftragsverarbeiter ein umfassendes Weisungsrecht besitzt, dass auch [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/29.html| Art. 29]] DSGVO noch einmal ausdrücklich vorsieht. Die rechtliche Ausgestaltung des Verhältnisses von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter erfolgt üblicherweise durch einen separaten [[Auftragsverarbeitungsvertrag]] oder kurz "AVV" oder "AV-Vertrag", dessen Mindestbestandteile sich aus [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/28.html| Art. 28 Abs. 3]] DSGVO ergeben. Auch der Auftragsverarbeiter ist verpflichtet, gem. [[https://dejure.org/gesetze/DSGVO/30.html| Art. 30 Abs. 2]] DSGVO ein [[Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten]] zu führen. Insoweit ergibt sich eine deutliche Änderung im Vergleich zum früheren Recht. ===== Weblinks ===== * [[https://www.datenschutz-bayern.de/technik/orient/oh_auftragsverarbeitung.pdf|Der Bayerische Landesbeauftragtefür den Datenschutz:Auftragsverarbeitung Orientierungshilfe]] {{tag>Artikel}}